Ich erstelle aussagepsychologische Gutachten im Rahmen von straf-, familien- und sozialrechtlichen Verfahren (OEG).
Die aussagepsychologische Begutachtung beschäftigt sich mit der Prüfung des realen Erlebnisbezugs einer Aussage. Dabei geht es nicht um die allgemeine Glaubwürdigkeit der Person, sondern um die Glaubhaftigkeit ihrer spezifischen Angaben. Je nach Fragestellung liegt der Schwerpunkt der Untersuchung auf der Aussagetüchtigkeit einer Person, der Aussagequalität oder Zuverlässigkeit der Angaben. Begutachtet werden Kinder, Jugendliche und Erwachsene.
Die Untersuchung findet entweder in Leipzig oder wohnortnah zum Zeugen/zur Zeugin statt.
Als Mindeststandards für meine Tätigkeit gelten die Richtlinien für die aussagepsychologische Arbeit, die im Urteil des BGH aus dem Jahr 1999 festgelegt sind (BGHSt 45, 164).
Ich erstelle Sachverständigengutachten zu Fragen der Sorge- und Umgangsregelung sowie zur Kindeswohlgefährdung/Erziehungsfähigkeit.
Bei entsprechender Beauftragung orientiere ich mich an den Vorgaben des Gerichtes gemäß §163 FamFG in Bezug auf Hinwirken auf elterliches Einvernehmen.
Zentral sind dabei die Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht (Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten, 2019) sowie die Qualitätsstandards für psychologische Gutachten (Diagnostik- und Testkuratorium der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen, 2017).
Zur Sicherung der Qualität meiner Arbeit nehme ich regelmäßig an Fort- und Weiterbildungen sowie an überregionalen Fachteams und fachlich fundierter Supervision teil.
Anschrift:
Pia Werdin
Heinrich-Budde-Str. 22
04157 Leipzig
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